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LLM (Anhui) für Osnabrücker Jurastudierende
Die „Vereinbarung über die Zusammenarbeit der juristischen Fachbereiche der AHU und der UOS im Masterbereich zum Zwecke des Aufbaus juristischer Expertise im chinesischen und deutschen Recht“ von der Universität Osnabrück konnte am 19.2.2021 unterzeichnet werden.
Wesentlicher Inhalt dieser Vereinbarung ist das Angebot an Jurastudierende in Osnabrück, einen chinesisch-sprachigen juristischen Master an der Universität Anhui (AHU) in Hefei nach chinesischen Konditionen zu erwerben. Obwohl dies nach der Prüfungsordnung der AHU ein dreijähriges Masterstudium voraussetzt, können zwei dieser Studienjahre in Osnabrück absolviert werden.
Somit gibt es für Absolvent:innen der FFA Chinesisches Recht die Gelegenheit, nach der grundständigen Einführung in Fachsprache und in fachliche Inhalte des Chinesischen Rechts sich weiter in die Materie zu vertiefen (Veranstaltungen an der Universität Osnabrück zum Chinesischen Recht werden von der Universität Anhui anerkannt), um nach der ersten Staatsprüfung innerhalb eines Jahres einen genuin chinesischen Abschluss zu erwerben. Dieses Angebot ist bislang über Deutschland hinaus einzigartig.
Voraussetzungen für eine Immatrikulation an der Universität Anhui sind:
1. Bachelor Äquivalenzbescheinigung
2. Abgeschlossene FFA Chinesisches Recht
3. Sprachniveau HSK 4